Verkehrssicheres Fahrrad – Checkliste für die notwendige Ausstattung

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Nicht das Auto, sondern das Fahrrad ist Deutschlands beliebtestes Verkehrsmittel. Im Jahr 2017 gab es nach offiziellen Angaben beinahe 75 Millionen Bikes in deutschen Haushalten mit weiter steigender Tendenz. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Fitness ist das eine erfreuliche Entwicklung. Andere Zahlen sind dagegen weniger erfreulich. Sie belegen, dass die Unfälle, in die Radfahrer verwickelt werden, ebenfalls ansteigen. Nahezu 80.000 Radfahrer wurden verletzt, fast 400 davon sogar tödlich. Diese Zahlen belegen, dass das Thema verkehrssicheres Fahrrad so aktuell ist wie niemals zuvor. Radfahrer gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern, da sie weder eine Knautschzone haben noch in der Regel eine spezielle Schutzkleidung tragen. Dazu kommt, dass sie mit relativ hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Bei einem verkehrssicheren Fahrrad kommt es vor allem darauf an, das Bike gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gut sichtbar zu machen.

Verkehrssicheres Fahrrad – die gesetzlichen Anforderungen

Welche Einrichtungen bei einem verkehrssicheren Fahrrad vorhanden sein müssen, ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgelegt. Entgegen gängiger Meinungen macht die StVZO keinen Unterschied zwischen einem Fahrrad für Erwachsene und einem Kinderfahrrad. Beide Typen müssen die gleiche sicherheitstechnische Ausstattung haben. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich Räder für Kleinstkinder. Diese gelten als Spielzeug und dürfen auf der Straße nur auf Gehwegen benutzt werden und dort auch nur, wenn damit keine Fußgänger gefährdet werden.

1) Beleuchtung

Der größte Teil der Bestimmungen für ein verkehrssicheres Fahrrad bezieht sich auf die Beleuchtung. Sie soll dem Radfahrer nicht nur gute Sicht ermöglichen, sondern ihn vor allem für andere Verkehrsteilnehmer gut und rechtzeitig sichtbar machen.

Aktive Beleuchtung

Zur aktiven Beleuchtung gehören Scheinwerfer und Indikatoren, die Licht ausstrahlen sowie die Geräte oder Einrichtungen, die den dafür benötigten Strom erzeugen. Der wichtigste Bestandteil der aktiven Beleuchtung ist der Frontscheinwerfer. Er muss mit einem weißen Abblendlicht ausgerüstet sein und muss so eingestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden können. Modelle mit Fernlicht und/oder Tagfahrlicht sind zulässig, blinkende Modelle dagegen nicht.

Der Frontscheinwerfer wird ergänzt durch eine rot leuchtende Schlussleuchte (Rücklicht) auf der Rückseite. Die Schlussleuchte darf über eine Bremslicht- und Standlichtfunktion verfügen. Blinkende Modelle sind nicht erlaubt. Frontscheinwerfer und Schlusslicht müssen so geschaltet sein, dass sie nur zusammen genutzt werden können.

Passive Beleuchtung

Dabei handelt es sich um Rückstrahler und Reflektoren, die als Ergänzung und Unterstützung der aktiven Beleuchtung dienen. Dazu gehören:

  • Weißer Rückstrahler
    Der Rückstrahler muss am Vorderrad angebaut sein und dient dazu, das Fahrrad auch dann sichtbar zu machen, wenn die aktive Beleuchtung nicht eingeschaltet ist. Modelle, die in den Frontscheinwerfer integriert sind, dürfen benutzt werden.
  • Roter Rückstrahler mit Z-Kennzeichnung
    Der rote Rückstrahler wird am hinteren Ende des Fahrrads angebracht. Er darf auch ein Bestandteil der Schlussleuchte sein. Rote Rückstrahler in dreieckiger Form sind nicht zulässig.
  • Gelbe Speichenrefklektoren
    Jedes Fahrrad muss mit mindestens 2 Stück je Laufrad ausgerüstet sein. Zugelassen sind auch kontinuierlich verlaufende weiße Streifen an Reifen oder alle Speichen müssen weiß reflektierend sein.
  • Gelbe Pedalrückstrahler
    An beiden Pedalen müssen je zwei gelbe Rückstrahler befestigt sein, die nach vorn und hinten strahlen.

Alle lichttechnischen Anlagen müssen fest installiert und ständig betriebsbereit sein. Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt werden. Es dürfen nur solche Systeme verwendet werden, die in der StVZO als zulässig genannt sind.

2) Bremsen

Jedes Fahrrad muss mit 2 voneinander unabhängig funktionierenden Bremsanlagen ausgerüstet sein, mit denen das Fahrrad auch bei voller Fahrt zuverlässig zum Stehen gebracht werden kann. Durch die Bremsen dürfen keine Beschädigungen der Fahrbahn verursacht werden können. Selbst wenn eine Bremse defekt ist, muss die andere das Fahrrad zum Stehen bringen können.

3) Klingel

Um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, gehört zur Grundausstattung eines verkehrssicheren Fahrrads auch eine Klingel (§ 64a StVZO). Die Klingel muss einen hell tönenden Klang haben. Hupen oder so genannte Radlaufglocken (Klingeln, die bei Fahren einen Dauerton erzeugen), sind nicht zulässig.

4) Dynamo

Zur Stromerzeugung für die Beleuchtung dient eine Lichtmaschine, die im alltäglichen Gebrauch Dynamo genannt wird. Die Lichtmaschine muss mindestens 3 Watt Leistung und 6 Volt Spannung erzeugen. Seit 2013 darf alternativ zum Dynamo auch ein Akku oder eine Batterie als Stromquelle verwendet werden.

Welche Konsequenzen drohen, wenn das Fahrrad nicht verkehrssicher ist?

Wer mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad unterwegs ist, muss damit rechnen, von der Polizei gestoppt zu werden. Meist bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung, es können aber auch Bußgelder zwischen 20 – 35 Euro gegen Sie verhängt werden. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn das Fahrrad einen Unfall verursacht, hat die Polizei sogar das Recht, das Fahrrad zu beschlagnahmen. Fahren Sie mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad und schädigen dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer, kann dieser gegen Sie Schadenersatzforderungen erheben. Bei grob fahrlässigen Verhalten kann Ihre private Haftpflicht Regressforderungen gegen Sie stellen.

Nicht vorgeschriebene Ausstattung für Fahrräder

Die in der StVZO vorgeschriebene Ausstattung für verkehrssichere Fahrräder stellt nur den Mindeststandard dar. Viele Ausstattungen oder Einrichtungen werden davon gar nicht erfasst.

Reifen

Es steht ohne Frage, dass Reifen für ein verkehrssicheres Fahrrad von überragender Bedeutung sind. Um so überraschender ist es, dass sie in der StVZO nicht erwähnt sind. Das bedeutet, Sie selbst müssen sich um sichere Reifen kümmern. Deswegen sollten Sie beispielsweise den Luftdruck in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls den Reifen wieder aufpumpen. Wer mit seinem Fahrrad auch im Winter unterwegs ist, sollte spezielle Winterreifen oder Reifen mit Spikes aufziehen. Winterreifen empfehlen sich vor allem für Bikes mit schmalen Felgen. Wer im Winter sein Rad einlagert, sollte im Frühjahr vor der ersten Fahrt die Reifen gründlich prüfen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass das Profil tief genug genug ist und die Felgen keine verdeckten Beschädigungen oder Risse aufweisen.

Rutschfeste Pedale

Rutschfeste Pedale verhindern, dass Sie bei Regen oder Schnee mit den nassen Sohlen von den Pedalen rutschen und dadurch einen Unfall erleiden.

Gepäckträger

Werden mit dem Fahrrad öfter Lasten transportiert, gehört ein stabiler Gepäckträger unbedingt zu einem verkehrssicheren Fahrrad. Schon viele schlimme Stürze wurden verursacht, indem schwer beladene Einkaufsbeutel einfach an den Lenker gehängt werden. Ideal ist ein geschlossener, abschließbarer Behälter. Darin ist das Transportgut nicht nur sicher gegen Gelegenheitsdiebstahl, sondern auch gegen Regen, Staub und Nässe.

Kettenschutz

Ein Kettenschutz ist ein praktisches Zubehörteil, dass nicht nur Beschädigungen der Kleidung verhindert, sondern in erster Linie schwere Stürze. Wer schon einmal mit dem Hosenbein, Mantel oder Rock in die Kette gekommen ist, weiß wie böse das ausgehen kann.

Verkehrssicheres Fahrrad

Verkehrssichere Ausrüstung der Radfahrer

Selbst das beste verkehrssichere Fahrrad nützt nicht viel, wenn der Radfahrer nicht ebenfalls sein Möglichstes tut, um Unfälle zu verhindern oder zumindest ihre Folgen zu mildern. Zur wichtigsten Ausstattung gehört ein Fahrradhelm. Sein Tragen ist in Deutschland leider nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aus Eitelkeit sind deswegen viele Radfahrer ohne Kopfschutz unterwegs. Unfallstatistiken beweisen aber, dass bei Radfahrern Kopfverletzungen besonders häufig auftreten. Vielleicht würde sogar manch ein tödlich verletzter Radfahrer noch leben, hätte er zum Zeitpunkt des Unfalls einen Helm getragen. Zumindest Kinder und Radsportler sollten deswegen nie ohne Fahrradhelm unterwegs sein.

Es ist ebenso erwiesen, dass gute Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer das Unfallrisiko der Radfahrer erheblich senkt. In der Dunkelheit sind Radfahrer beim Anhalten oder von der Seite oft schlecht zu erkennen. Abhilfe kann hier das Tragen heller Kleidung schaffen. Eine andere Möglichkeit, die besonders bei Kindern empfohlen wird, besteht im Anbringen oder Aufbügeln reflektierender Streifen an Ärmeln, Schultern und Rücken.

Verkehrssicheres Verhalten

Radfahrer sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass sie zu den Schwächsten im Straßenverkehr gehören und sich dementsprechend verhalten. Damit sind umsichtiges und vorausschauendes Fahrverhalten gemeint. Es kann zum Beispiel besser sein, auf sein Recht, sprich Vorfahrt, zu verzichten und lieber nachzugeben anstatt sie mit allen Mitteln durchzusetzen und dadurch in einen Unfall verwickelt zu werden. Radfahrer müssen immer damit rechnen, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden und dadurch Unfälle verursacht werden. Ein typisches Beispiel sind Autotüren, die plötzlich geöffnet werden, wenn ein Radfahrer gerade am geparkten Fahrzeug vorbei fährt.

Oft genug verhalten sich jedoch auch Radfahrer falsch. Häufige Delikte sind das Befahren von Einbahnstraßen in falscher Richtung und das Ignorieren von roten Ampeln. Derartige Verhaltensweisen provozieren Unfälle. Dagegen nützt auch das beste verkehrssichere Fahrrad nichts.

Zusammenfassung

Verkehrssichere Fahrräder, richtige persönliche Ausrüstung oder Bekleidung sowie verkehrssicheres Verhalten können die meisten Unfälle vermeiden oder ihre Folgen zumindest mildern. Im Verhältnis zum möglichen Schaden ist der dafür notwendige Aufwand gering. Die Investition in ein verkehrssicheres Fahrrad lohnt sich auf jeden Fall. Leben und gute Gesundheit sind unbezahlbar.

Quellen:

www.stvzo.de

www.adfc.de:  Verkehrssicheres Fahrrad

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